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Kauf einer Eigentumswohnung (Freehold) in Thailand als Ausländer 2026

Zuletzt geprüft: 2026-09-23

Geschrieben von Ricardo Dos Santos

Kauf einer Eigentumswohnung (Freehold) in Thailand als Ausländer 2026

Rechtlicher Leitfaden zum Condo-Kauf in Thailand 2026: 49%-Ausländerquote, FET-Bescheinigung und Chanote-Eigentumstitel.

Kauf einer Eigentumswohnung (Freehold) in Thailand als Ausländer 2026

Rechtlicher Rahmen (Condominium Act B.E. 2522): Ausländische Staatsangehörige können Eigentumswohnungen zu 100 % im direkten Volleigentum (Freehold) erwerben, sofern die gesetzliche Ausländerquote von 49 % der Gesamtwohnfläche des Gebäudes nicht überschritten ist. Die Kaufgelder müssen zwingend in Fremdwährung aus dem Ausland überwiesen und mit einem FET-Formular (Foreign Exchange Transaction) der thailändischen Empfängerbank nachgewiesen werden.


1. Drei goldene Regeln für den sicheren Immobilienkauf

  1. Prüfung der 49 %-Ausländerquote: Eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung (Juristic Office) über freie Ausländerquoten verlangen.
  2. FET-Bankbescheinigung (ehemals Thor Tor 3): Bei Auslandsüberweisungen muss im Verwendungszweck stehen: For buying condominium unit [Nr.] in [Projektname] by [Käufername].
  3. Chanote-Eigentumstitel (Nor Sor 4 Jor): Der einzige rechtssichere Eigentumstitel mit offiziellen GPS-Grenzmarkierungen des thailändischen Land Department.

2. Steuern und Gebühren beim Land Department

Steuer- / Gebührenart Gesetzlicher Satz Übliche vertragliche Aufteilung
Übertragungsgebühr (Transfer Fee) 2,0 % des amtlichen Schätzwerts 50/50-Teilung zwischen Käufer und Verkäufer
Stempelsteuer (Stamp Duty) 0,5 % (bei Haltedauer > 5 Jahre) Wird vom Verkäufer getragen
Besondere Geschäftssteuer (SBT) 3,3 % (bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren) Wird vom Verkäufer getragen
Quellensteuer (Withholding Tax) Progressiver Satz auf den amtlichen Wert Wird vom Verkäufer getragen

3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Können Ausländer in Thailand Grundstücke oder Häuser auf ihren Namen kaufen?

Nein. Grundeigentum ist thailändischen Staatsbürgern vorbehalten. Ausländer können lediglich Eigentumswohnungen (Freehold) erwerben oder langfristige Pachtverträge (Leasehold bis zu 30 Jahre) abschließen.