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Visa & Immigration

TM30 & TM47: Wohnsitzmeldung und 90-Tage-Bericht in Thailand 2026

Zuletzt geprüft: 2026-09-23

Geschrieben von Ricardo Dos Santos

TM30 & TM47: Wohnsitzmeldung und 90-Tage-Bericht in Thailand 2026

Vollständiger Leitfaden zu TM30 (Meldung innerhalb von 24h) und TM47 (90-Tage-Meldung) in Thailand für 2026.

TM30 & TM47: Wohnsitzmeldung und 90-Tage-Bericht in Thailand 2026

Zentrale rechtliche Unterscheidung:

  1. TM30 (Abschnitt 38): Meldung des Aufenthaltsorts des Ausländers, verpflichtend innerhalb von 24 Stunden nach Bezug der Unterkunft. Gesetzliche Pflicht des Vermieters oder Hotelbetreibers.
  2. TM47 (Abschnitt 37): 90-Tage-Meldung bei ununterbrochenem Aufenthalt in Thailand über 90 Tage, persönliche Pflicht des ausländischen Einwohners.

1. TM30: Meldepflichten, Ablauf und Strafen

Das TM30-Formular registriert die Wohnadresse. Ohne aktuellen TM30-Meldesteckbrief (Tor Mor 30) verweigern die thailändischen Einwanderungsbehörden routinemäßig Visaverlängerungen, Führerscheinumschreibungen und Wohnsitzbescheinigungen.

Wer muss die TM30-Meldung vornehmen?

  • Hotels und Gästehäuser: Melden Gäste vollautomatisch über das offizielle Hotelportal an.
  • Private Vermieter: Müssen den Mieter über die mobile App oder die Website (tm30.immigration.go.th) registrieren.
  • Mieter in Eigenregie: Reagiert der Vermieter nicht, kann der Mieter mit Mietvertrag, Eigentumsurkunde (Chanote) und Ausweiskopie des Vermieters persönlich bei der Immigration vorsprechen.
Versäumnis der Meldepflicht Gesetzlicher Bussgeldrahmen
Säumiger Vermieter / Hotelier 800 bis 2.000 THB pro nicht gemeldetem Ausländer
Ausländer in der eigenen Eigentumswohnung 800 bis 1.600 THB bei nachträglicher Vorlage

2. TM47: 90-Tage-Online-Meldung

Jeder Ausländer, der sich länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in Thailand aufhält, ohne das Land zu verlassen, muss seine Wohnadresse alle 90 Tage melden.

Offizielle Fristen für die Einreichung:

  • Online (tm47.immigration.go.th): Zwischen 15 Tagen vor und dem genauen Fälligkeitsdatum.
  • Persönlich bei der Immigration: Zwischen 15 Tagen vor und 7 Tagen nach dem Fälligkeitstag.
  • Einschreiben per Post: Mindestens 15 Tage vor Ablauf der Frist absenden.

Ausreise = Zähler-Reset: Jede Ausreise aus Thailand setzt den 90-Tage-Zähler auf Null zurück. Der Tag der Wiedereinreise gilt als Tag 1.


3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Strafe droht bei versäumter 90-Tage-Meldung?

Bei persönlicher Vorsprache wird ein Bußgeld von 2.000 THB fällig (bis zu 4.000 THB bei polizeilichen Kontrollen).

Ist die TM47-Meldung erforderlich, wenn das Visum vor Ablauf verlängert wird?

Nein. Eine persönliche Visaverlängerung bei der Immigration setzt den 90-Tage-Meldezyklus automatisch neu in Gang.