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Besteuerung von Ausländern in Thailand 2026: Steueransässigkeit & Section 41

Zuletzt geprüft: 2026-09-23

Geschrieben von Ricardo Dos Santos

Besteuerung von Ausländern in Thailand 2026: Steueransässigkeit & Section 41

Ausführliche Analyse des thailändischen Steuerrechts 2026: 180-Tage-Regel, Besteuerung nach Thailand transferierter Auslandserträge und Foreign Tax Credit.

Besteuerung von Ausländern in Thailand 2026: Steueransässigkeit & Section 41

Steuerrechtliche Reform (Section 41 Revenue Code): Wer sich innerhalb eines Kalenderjahres 180 Tage oder mehr in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig. Sämtliche ausländischen Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden, unterliegen der progressiven thailändischen Einkommensteuer (PIT), sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schutz bietet.


1. Progressiver Einkommensteuertarif (PIT)

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (THB) Grenzsteuersatz Maximaler Steuerbetrag der Stufe (THB)
0 bis 150.000 THB 0 % (Steuerfrei) 0 THB
150.001 bis 300.000 THB 5 % 7.500 THB
300.001 bis 500.000 THB 10 % 20.000 THB
500.001 bis 750.000 THB 15 % 37.500 THB
750.001 bis 1.000.000 THB 20 % 50.000 THB
1.000.001 bis 2.000.000 THB 25 % 250.000 THB
2.000.001 bis 5.000.000 THB 30 % 900.000 THB
Über 5.000.000 THB 35 % 35 % auf den Mehrbetrag

2. Wichtige Schritte zur Steuer-Compliance

  1. Beantragung der Steuernummer (TIN): Beim örtlichen Finanzamt (Revenue Department) unter Vorlage von Pass und Mietnachweis.
  2. Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Anrechnung im Ausland bezahlter Steuern zur Vermeidung doppelter Belastungen.
  3. Sonderstatus für LTR-Visa-Inhaber: Vollständige gesetzliche Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte.

3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden Ersparnisse besteuert, die vor der Wohnsitznahme entstanden sind?

Nein, nachweislich vor Begründung der Steueransässigkeit gebildetes Vermögen ist bei Einfuhr steuerfrei.