Recht
Oberstes Verwaltungsgericht weist Berufung von Yingluck Shinawatra im Reis-Fall zurück
Das Oberste Verwaltungsgericht hat einen Antrag der ehemaligen Premierministerin Yingluck Shinawatra auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bezüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von 10 Milliarden Baht im Zusammenhang mit dem Reis-Verpfändungsprogramm abgelehnt.
Laut einem Bericht von Matichon Online vom 23. September 2026 hat das Oberste Verwaltungsgericht offiziell einen Antrag der ehemaligen Premierministerin Yingluck Shinawatra zurückgewiesen. Der Antrag zielte auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich einer zivilrechtlichen Haftungsanordnung ab, die sie zur Zahlung von 10 Milliarden Baht Entschädigung im Zusammenhang mit dem umstrittenen Reis-Verpfändungsprogramm verpflichtet, das während ihrer Amtszeit eingeführt wurde.
Dieses Urteil markiert eine bedeutende Entwicklung in den langwierigen Gerichtsverfahren rund um diese Politik. Für Einwohner und Expats in Thailand unterstreicht diese Entscheidung die anhaltende Natur hochkarätiger politischer und rechtlicher Verantwortlichkeitsfälle im Land. Während die Entscheidung des Gerichts diesen spezifischen Antrag auf Wiederaufnahme abschließt, bleibt abzuwarten, welche weiteren rechtlichen Schritte das Verteidigungsteam gegebenenfalls unternehmen könnte oder wie sich dies auf die breitere politische Landschaft auswirken wird.
Da es sich um eine Angelegenheit des internen Rechtsverfahrens handelt, hat dies keine direkten Auswirkungen auf den Alltag oder die Reisepläne von Touristen. Wer sich jedoch für die thailändische Regierungsführung und die Geschichte der Reis-Verpfändungspolitik interessiert, könnte dieses Update für das Verständnis des aktuellen Justizklimas als relevant erachten. Weitere Einzelheiten zur spezifischen rechtlichen Begründung für die Ablehnung durch das Gericht wurden in öffentlichen Berichten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig dargelegt.