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Verwaltungsgericht ordnet Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Schwarzkinn-Tilapia an

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Verwaltungsgericht ordnet Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Schwarzkinn-Tilapia an

Das Zentrale Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Fischereiministerium einen konkreten Plan zur Ausrottung des invasiven Schwarzkinn-Tilapia entwickeln und Samut Songkhram zum Katastrophengebiet erklären muss.

Am 8. September 2026 erließ das Zentrale Verwaltungsgericht in Bangkok ein Urteil in einem Rechtsstreit, der von 54 Personen gegen das Fischereiministerium und 18 weitere staatliche Stellen eingereicht wurde. Die Kläger machten geltend, dass diese Behörden ihre gesetzlichen Pflichten vernachlässigt hätten, indem sie die Einfuhr des Schwarzkinn-Tilapia nicht kontrollierten, was zu einer weit verbreiteten ökologischen Plage in mehreren thailändischen Provinzen führte.

Das Gericht ordnete an, dass das Fischereiministerium einen konkreten Plan zur Unterdrückung und Bewirtschaftung der invasiven Art formulieren und umsetzen muss. Darüber hinaus forderte das Gericht, die Provinz Samut Songkhram zum Katastrophengebiet zu erklären. Diese Maßnahme soll die Bereitstellung von Mitteln zur Entschädigung der Betroffenen erleichtern und rechtliche Schritte gegen diejenigen ermöglichen, die für die ursprüngliche Einführung des Fisches verantwortlich sind.

Für Einwohner und Reisende unterstreicht dieses Urteil die laufenden Bemühungen, die ökologischen und wirtschaftlichen Schäden durch den Schwarzkinn-Tilapia zu beheben, die sich auf die lokale Fischerei und die Lebensgrundlagen ausgewirkt haben. Obwohl das Gericht diese Anweisung erteilt hat, ist das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Fall unterliegt weiterhin möglichen Berufungen, was bedeutet, dass der Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahmen und die offizielle Ausrufung des Katastrophengebiets noch Änderungen unterliegen könnten. Die Beteiligten warten derzeit auf weitere Entwicklungen, während das Fischereiministerium auf das Mandat des Gerichts reagiert.