Wirtschaft
Stadtverwaltung von Khon Kaen weist Steuerforderungen bezüglich Wat Pa Adulyaram zurück
Der Bürgermeister von Khon Kaen hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die Stadtverwaltung versucht habe, Grundsteuern von einem örtlichen Tempel zu erheben, und verwies auf dessen Status als öffentliches religiöses Land.
Am 18. August 2026 äußerte sich der Bürgermeister der Stadt Khon Kaen, Prasit Thongtaengthai, zu öffentlichen Berichten, die darauf hindeuteten, dass die Stadtverwaltung Grundsteuern von Herrn Hiang Phimsri, dem Eigentümer der Eigentumsurkunde für Wat Pa Adulyaram, gefordert habe. Der Tempel, der etwa 21 Rai Land umfasst, wird seit 1990 für buddhistische religiöse Zwecke genutzt.
Bürgermeister Prasit stellte klar, dass die Stadtverwaltung niemals Steuerbescheide ausgestellt oder rechtliche Schritte eingeleitet habe, um Gelder aus diesem Grundstück zu erlangen. Er betonte, dass das Land als öffentliches Eigentum für religiöse Zwecke klassifiziert sei, was es gemäß den geltenden Vorschriften von der lokalen Grund- und Gebäudesteuer befreie. Der Bürgermeister forderte jeden, der behauptet, eine Steuerrechnung für dieses spezifische Grundstück erhalten zu haben, auf, eine Quittung als Beweis vorzulegen, da die Stadtverwaltung darauf beharrt, dass eine solche Forderung niemals autorisiert wurde.
Für Einwohner und Besucher dient diese Klarstellung dazu, Bedenken hinsichtlich des administrativen Status lokaler religiöser Stätten auszuräumen. Obwohl die Stadtverwaltung die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen hat, unterstreicht die Situation, wie wichtig es ist, offizielle Unterlagen zu überprüfen, falls man unerwartete Steuerkorrespondenz erhält. Bisher wurden keine Beweise für eine Steuerforderung vorgelegt, und die Stadtverwaltung hält daran fest, dass der Tempel von der Besteuerung befreit bleibt.