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Immobilie in Thailand mieten oder kaufen

Immobilienanzeigen, direkt von ihren thailändischen Eigentümern veröffentlicht. SawaLife ist kein Immobilienmakler und wickelt weder Zahlungen noch Transaktionen ab.

Regeln zum Auslandseigentum in Thailand Ein Ausländer kann in Thailand kein Grundstück auf eigenen Namen besitzen. Gängige rechtliche Alternativen sind ein registriertes Langzeitleasing, ein Erbbaurecht, ein Nießbrauchrecht oder der Besitz über eine tatsächlich mehrheitlich thailändische Gesellschaft — Strohmann-Konstruktionen sind illegal und werden aktiv geahndet. Ein Ausländer kann eine Eigentumswohnung im Vollbesitz besitzen, jedoch nur innerhalb der gesetzlichen 49%-Ausländerquote des Gebäudes nach dem Condominium Act; der Kauf muss durch eine Überweisung ausländischer Devisen aus dem Ausland finanziert werden, dokumentiert durch ein FET-Formular (Foreign Exchange Transaction) der thailändischen Bank.

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